Notfallbetreuung in der Schule - aktualisiert am 27.04.20

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Die Notfallbetreuung ist weiterhin gesichert; während der Unterrichtszeiten und (bei entsprechender Buchung) anschließend im Hort bzw. in der Offenen Ganztagsschule. Das Kultusministerium hat ein Formular zur Verfügung gestellt, wenn Sie Betreuung brauchen und beruflich in Bereichen der systemkritischen Infrastruktur arbeiten. Ab 27.04. können auch Alleinerziehende dieses Angebot in Anspruch, wenn sie aufgrund dienstlicher Notwendigkeiten an der Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit im Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

Nehmen Sie bitte vorher telefonisch Kontakt mit uns auf (06021 5894250).

und füllen Sie und Ihr Ehepartner die Erklärung aus, wenn Sie Ihr Kind zur Notfallbetreuung geben möchten.

Erklärung_Notfallbetreuung-aktualisiert270420

 Erklärung_Notfallbetreuung_Alleinerz_aktualisiert270420

Ein flächendeckendes Betreuungsangebot würde das Ziel, das mit den Schulschließungen erreicht werden soll, unterlaufen. Deshalb wird ausschließlich eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet für Schülerinnen und Schüler

 

sofern deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Einrichtungen:

 

Die Notbetreuung kann ab Montag, 27.04.2020 auch dann in Anspruch genommen werden, wenn

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder