Lernentwicklungsgespräch

Die Alternative zum Zwischenzeugnis

Unterricht ab 12. April - erste Informationen

Sehr geehrte Eltern,

vor kurzem kam die Mitteilung der Kreisverwaltungsbehörde, dass in der kommenden Schulwoche (12.04. bis 16.04.2021) nur für die 4. Klassen Unterricht  an der Schule möglich ist; wieder als Wechselunterricht in 2 Lerngruppen. Grund ist der hohe Inzidenzwert. Ebenso die angemeldeten Schülerinnen und Schüler der Notbetreuung können kommen.

Aufgrund der Testpflicht dürfen Schülerinnen und Schüler nur am Unterricht vor Ort oder in der Notbetreuung teilnehmen, wenn  die Einwilligung zum Selbsttest an der Schule oder eine Bescheinigung über einen offiziellen negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden, durchgeführt am Testzentrum, bei einem Arzt, einer Apotheke oder beim Testbus) vorliegt.

Liegt uns keine dieser Bescheinigungen vor, haben wir leider die Vorgabe, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommen darf.

Sie können die Einwilligung zum Selbsttest mit einer kurzen E-Mail an uns nachholen.

Die 1., 2. und 3. Jahrgangsstufe haben ab Montag 12.04. Distanzunterricht. Zur Organisation melden sich die Klassenlehrkräfte bei Ihnen.

Ein Merkblatt des Kultusministeriums fasst die Informationen zum Selbsttest zusammen.

 Merkblatt Selbsttests

 

Mit freundlichen Grüßen

K. Kempf, Schulleiterin                                  W. Knüttel, stellv. Schulleiter

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