Schulanmeldung-Einschulung

Aktuelles

Hier finden Sie einen Link zu aktuellen Informationen.

 

Wer wird im Jahr 2026 eingeschult?

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt sind, werden schulpflichtig.
Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September 2026 sechs Jahre alt werden (= Einschulungskorridor), sind auch schulpflichtig, können jedoch auf Antrag der Eltern ein weiteres Jahr im Kindergarten sein.

Die Erklärung zur Nutzung des Einschulungskorridor muss der Grundschule verbindlich bis zum 10.04.2026 eigenverantwortlich  schriftlich vorgelegt werden. Hier können nachträglich keine Ausnahmen gemacht werden und das Kind wäre dann schulpflichtig.

Kinder, die letztes Jahr "Korridorkind" waren und zurückgestellte Kinder aus dem vorherigen Schuljahr werden auf jeden Fall eingeschult.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Die verpflichtende medizinische Schuleingangsuntersuchung organisiert das Gesundheitsamt.


Die Anmeldung des Kindes erfolgt vorab digital über einen personalisierten QR-Code - den Sie in einem Brief in diesen Tagen (Postausgang 12.01.2026) erhalten. Bitte füllen Sie alle Angaben digital aus und laden Sie sämtliche geforderte Nachweise über das gesicherte Portal hoch.

In der Zeit vom 02.02.-13.02.2026 von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr müssen die Anmeldeformulare im Original durch einen Erziehungsberechtigten (ohne Kind) unterschrieben werden.

Im März 2026 laden wir Eltern und Kinder an einem Nachmittag in die Schule ein, um Ihr Kind kennenzulernen. Hierzu haben Sie in dem Anschreiben Informationen erhalten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Kann ich mein Kind zurückstellen?

Eine Zurückstellung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Rechtzeitige Kontaktaufnahme und ein schriftlicher Antrag
der Eltern vor der Schuleinschreibung sind notwendig.