Wer wird im Jahr 2025 eingeschult?
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt sind, werden schulpflichtig.
Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September 2025 sechs Jahre alt werden (= Einschulungskorridor), sind auch schulpflichtig, können jedoch auf Antrag der Eltern ein weiteres Jahr im Kindergarten sein.
Kinder, die letztes Jahr "Korridorkind" waren und zurückgestellte Kinder aus dem vorherigen Schuljahr werden auf jeden Fall eingeschult.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die verpflichtende medizinische Schuleingangsuntersuchung organisiert das Gesundheitsamt.
Eine Anmeldung des Kindes erfolgt über die Verwaltung unserer Grundschule. Näheres erfahren Sie rechtzeitig im Januar/Februar 2025. Im März 2025 laden wir Eltern und Kinder an einem Nachmittag in die Schule ein, um Ihr Kind kennenzulernen.
Kann ich mein Kind zurückstellen?
Eine Zurückstellung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Rechtzeitige Kontaktaufnahme und ein schriftlicher Antrag
der Eltern vor der Schuleinschreibung sind notwendig.
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