Arbeitsgemeinschaften

Beschäftigung abseits des Unterrichts

Die hier aufgeführten Arbeitsgemeinschaften sind freiwillige und zusätzliche Angebote der Schule. Auf die Zulassung zu einer Arbeitsgemeinschaft besteht kein Rechtsanspruch.

Freiwillig darf jedoch nicht mit beliebig verwechselt werden. Wer zu einer AG zugelassen wird, ist verpflichtet, an dieser Arbeitsgemeinschaft das ganze Schuljahr über regelmäßig teilzunehmen. Die Teilnahme beschränkt sich nicht nur auf die Übungszeiten während der Woche sondern bedeutet auch einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand vor und während eventueller Aufführungen.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die mit * gekennzeichneten Angebote sind unsere Angebote der KombiKids im Schuljahr 2023/24.

Sie sind nur in Verbindung mit einer Anmeldung bei den KombiKids wählbar.

Der Startzeitpunkt und die genauen Tage/Uhrzeiten werden zu Beginn des neuen Schuljahres bekanntgegeben. Alle Angebote werden in unseren Gruppen vorgestellt und die Kinder können sich nach Interesse eigenständig einwählen. 

 

 

 

Suche