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Sie wünschen umfassende und fundierte Informationen zum aktuellen Leistungsstand Ihres Kindes? Um Ihnen diese zu geben, müssen sich die Lehrkräfte ebenfalls vorbereiten, bzw. die Zeit für ein Gespräch mit Ihnen haben. Möchten Sie einen Gesprächstermin mit einer Lehrkraft, so teilen Sie Ihren Wunsch bitte schriftlich (z. B. über das Hausaufgabenheft Ihres Kindes) und spätestens am Vortag der Lehrkraft mit.
Von dieser erhalten Sie eine Terminbestätigung. Es wäre schade, wenn die Lehrkraft für Sie keine Zeit hätte, und der Weg zur Schule wäre für Sie umsonst. Termine mit der Schulleitung können auch telefonisch vereinbart werden.
Lehrer, die keine festen Sprechstunden-Termine haben, entnehmen Sie bitte der Übersicht unter Kollegium
Ferientermine auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Es wird eine Unterrichtsbefreiung vor und im Anschluss an die Ferien generell nicht akzeptiert. Auch wenn Urlaubsreisen und Flüge ein paar Tage vor Ferienbeginn wesentlich günstiger zu bekommen sind, stellt das keinen Grund für eine Unterrichtsbefreiung dar. Es ist auch nicht ratsam, dem Unterricht ohne eine Erlaubnis der Schule fern zu bleiben, denn das kann ganz schön teuer werden. Für eine eigenmächtige Ferienverlängerung hat der Gesetzgeber empfindliche Bußgelder vorgesehen.
Ganz egal, ob der Flug in den Süden oder die Urlaubsreise in die Karibik kurz vor Beginn der Ferien billiger zu haben ist, es gibt Vorschriften in Bayern, die eine Beurlaubung unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien verbieten.
Quelle: Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Hier finden Sie Veranstaltungstermine unserer Offenen Ganztagsschule. Nur angemeldete Kinder können an diesen Veranstaltungen teilnehmen.
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